AGB von der Agentur TRAUZEITEN, Inh. Natalie Sahm

1. VERTRAGSGESTALTUNG

1.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen den Rednern, vertreten durch die Agentur TRAUZEITEN und dem Kunden über die zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.

1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Es kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

1.3. Die Agentur TRAUZEITEN erstellt auf Grundlage der Anfrage des Kunden und/oder des gemeinsamen Planungsgesprächs dem Kunden ein Angebot. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.

2. LEISTUNGEN DER REDNERAGENTUR

Die Agentur TRAUZEITEN bietet eigenkreative Reden für Hochzeiten an.

3. LEISTUNGEN DES REDNERS

3.1. Die Redner erbringen ihre Dienstleistungen höchstpersönlich. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der Redner wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Redner nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der/die Redner/in vertreten durch die Redneragentur unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatz- Redner zu verpflichten.

3.2. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ist aus dem Angebot ersichtlich und dem Kunden bekannt. Der Redner ist in der Gestaltung seiner Leistung frei. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform.

4. PFLICHTEN DES KUNDEN

4.1. Der Kunde versieht die Agentur TRAUZEITEN unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben durch die Agentur TRAUZEITEN wieder- holt werden müssen oder verzögert werden.

4.2. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, führt der Auftraggeber im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten die Veranstaltung durch. Ihm obliegen die Abführung etwaiger Steuern, sowie die Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften, insbesondere an die GEMA.

4.3. Die von der Agentur TRAUZEITEN im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages erstellten und/oder vorgetragenen Werke unterliegen dem Schutz des deutschen Urheberrechts. Der Kunde erkennt das Urheberrecht der Redner an den von diesen erstellten Werken an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Redners.

5. VERGÜTUNG

5.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, an die Agentur TRAUZEITEN die vertraglich vereinbarte Pauschalvergütung zu zahlen. Soweit vertraglich vorgesehen, schuldet der Kunde eine weitere Vergütung auf Stundenbasis.

5.2. Das Honorar ist in zwei Raten fällig und wird von der Agentur TRAUZEITEN nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt. Die erste Rate ist nach Vertragsunterzeichnung fällig. Die zweite Rate ist bis zum Trautermin fällig. Die Vergütung erfolgt in Euro und versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

5.3. Die Agentur TRAUZEITEN ist ermächtigt für den Redner das Honorar in Rechnung zu stellen und treuhänderisch zu vereinnahmen.

6. HAFTUNG

Die Agentur TRAUZEITEN haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG

7.1. Verträge können bis zur vollständigen Auftragsausführung aus wichtigem Grund gekündigt werden; das Recht beider Vertragspartner zu Rücktritt und Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Die Agentur TRAUZEITEN ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seinen Pflichten nach Nr. 4 dieser AGB nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mahnung seiner vereinbarten Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

7.2 .Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch die Redneragentur, sind bereits erbrachte Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung abzurechnen und auszugleichen. Die Redneragentur ist zur Rückzahlung bereits gezahlten Beträge nur dann verpflichtet, soweit die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar gewesen wären.

7.3. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen. Die Agentur TRAUZEITEN ist dann berechtigt, Aufwand und Kosten in Rechnung zu stellen, die im Rahmen der Durchführung des Auftrages entstanden sind. Die anteilige Vergütung beträgt 30% wenn noch mindestens sechs Monate, 60% wenn mehr als drei Monate und 85% wenn mehr als drei Wochen zwischen Kündigung bzw. Rücktritt und dem Tag der Hochzeitsveranstaltung liegen. Bei kurzfristigeren Erklärungen von Rücktritt oder Kündigung sind 95% der Vergütung fällig.

8. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

8.1. Sollte eine der AGB-Bestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

8.2. Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Düsseldorf, der Sitz der Redneragentur.